Wer kann den Finanzkauf beantragen?
- Volle Geschäftsfähigkeit
- Alter Zwischen 18-78 Jahren
- Wohnsitz in Deutschland
- Deutsche Bankverbindung
- Mindesteinkommen: 500,00 €
- Min. 3 volle Monate beim Arbeitgeber
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Befristetes Arbeitsverhältnis: Die Laufzeit des FinanzKauf-Vertrages darf die Befristung nicht Überdauern
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- Selbstständige: Mindestens 1 Jahr selbstständig
- Personen die Haus- u. Familienarbeit verrichten: Wenn diese verheiratet sind und der Ehepartner berufstätig ist
Wer kann den Finanzkauf beantragen?
Grundsätzliche Voraussetzungen |
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Arbeitnehmer (keine
Auszubildenden) |
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Rentner und Pensionare |
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Selbständige oder Personen die Haus- und Familienarbeit verrichten |
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Welche Dokumente werden vom FinanzKauf-Antragsteller benötigt?
Dokumentenart |
Allgemeines |
EU-Staaten |
Nicht-EU-Staaten |
Flüchtlinge |
Ausweisdokument |
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Arbeitserlaubnis |
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Aufenthaltsgenehmigung |
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/ |
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Bei folgenden EU-Staaten wird kein
Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis benötigt:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechin Ungarn, Zypern |
Geschäftszeiten
Mo - Fr : 09:00 - 17:00
Sa : 10:00 - 14:30
So: Geschlossen